Das flabcollegium

Rechtsform

Unter der Bezeichnung flabcollegium besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Der Verein hat seinen Sitz am Wohnsitz seines Obristen. Der Verein ist nicht im Handelsregister eingetragen.  

Statutarischer Zweck

Das flabcollegium bezweckt:

  • die aktive Wahrung der Interessen der Flabwaffe und Einflussnahme auf politischer, wirtschaftlicher und militärischer Ebene zu Gunsten des Fortbestandes und der Weiterentwicklung der Flabwaffe in der Armee;
  • die Pflege der Kameradschaft unter den höheren Offizieren der Flabtruppe sowie die Pflege der Erinnerung des Diensterlebnisses im Sinne vaterländischer Verpflichtung und dauernder Verbundenheit mit der Flabwaffe

Vorstand (Rat)

Der Rat des Flabcollegiums setzt sich zusammen aus Obrist, Zeugmeister und Säckelmeister.

Obrist
Oberst i Gst Valentin Gerig
Dr. oec. HSG
Zeugmeister
Oberst i Gst Michel Pola
lic.iur. LLM (Sydney), Rechtsanwalt
Säckelmeister
Oberst i Gst Daniel Hochuli
Lic. oec. HSG

Mitglieder

Die Mitglieder des flabcollegium setzen sich aus verdienten höheren Offizieren der Fliegerabwehr zusammen, insbesondere ehemalige Regiments Kommandanten und Stabschefs, aktuell:

4 Brigadiers
62 Obersten
2 Oberstleutnants
1 Major

Impressum

Kontakt-Adresse

flabcollegium
Säntisstrasse 18
9524 Zuzwil
Schweiz

E-Mail:
thomas@itsis.ch

Vertretungsberechtigte Person(en)

Valentin Gerig, Obrist

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Urheberrechte

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Quelle: SwissAnwalt